Masten Werbung oder auch Guerilla Werbung

Beklebt, bekritzelt und angezettelt - das ist das Schicksal von Laternen- pfählen und Ampelmasten in Köln.

Aber, an Lichtmasten, an denen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angebracht sind, dürfen keine Werbemittel angebracht werden. Das betrifft auch Lichtmasten, an denen aus anderen Gründen keine Werbung angebracht werden darf. Jeder Mast hat einen Eigentümer, der über die Verwendung bestimmt.

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